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Stiftung
Sprachen
und Kulturen 
Cp 120
CH-6949 Comano
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Warum
eine "Stiftung Sprachen und Kulturen"?
In der Schweiz spürt man heute mehr denn je die Sorge um
das gutnachbarliche Zusammenleben der vier sprachlich und kulturell
unterschiedlichen Regionen. Politische und kulturelle Spannungen
haben die Tradition unseres vielfältigen Staatsgebildes in
Frage gestellt. Der von vielen gepriesene Modellcharakter der
Schweiz als multikulturelle Gemeinschaft läuft Gefahr, den
heutigen Herausforderungen nicht mehr Stand zu halten.
Angesichts der neuen europäischen Perspektiven und der sich
abzeichnenden Probleme einer multikulturellen Gesellschaft geht
es also darum, alle Kräfte zu aktivieren, um die Erneurung
unserer Identität und die Suche nach Lösungen für
die Schweiz als kleines, offenes Land in einer grösseren
Staatengemeinschaft zu fördern. Die Kenntnis der Sprachen
und der Kulturen als Basis für den gegenseitigen Respekt
und die friedliche Koexistenz ist dazu eine wichtige Voraussetzung.
Die Stiftung gibt deshalb die mehrsprachige Fachzeitschrift Babylonia
heraus, die sich an Sprachlehrer und Sprachlehrerinnen der gesamten
Schweiz richtet.
In Artikel 2 der Statuten sind die Zwecke der Stiftung
folgendermassen umschrieben:
"Die Stiftung fördert die Bewahrung und Verbreitung
der Sprachen und ihrer Kulturen und setzt sich insbesondere für
das Erlernen der Sprachen ein. Diesen Zweck verfolgt sie vor allem
durch folgende Tätigkeiten:
- sie fungiert als Verlegerin und Herausgeberin einer Fachzeitschrift
für den Sprachunterricht, insbesondere den Fremdsprachunterricht;
- ergreift und unterstützt Initiativen zur gegenseitigen
besseren Kenntnis der Sprachen und Kulturen in der Schweiz;
- sie fördert die Forschung in den Bereichen der Didaktik
des Sprachunterrichtes, der angewandten Psycholinguistik und
Soziolinguistik;
- sie fördert die rekurrente Bildung der Sprachlehrer-
und Sprachenlehrerinnen sowie das Gespräch und die Zusammenarbeit
zwischen Forschung und Praxis.
Weitere Unterlagen werden Ihnen gerne zugestellt. Der jährliche
Beitrag ist auf Fr. 30.- für Privatpersonen und Fr. 100.-
für Institutionen festgesetzt.
Siehe auch: Mitglieder
des Stiftungsrates, Stiftungsstatuten.
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